StellplatzverordnungWohin mit dem Fahrrad?

Das Fahrrad ist für viele Menschen seit der Kindheit ein selbstverständliches Fortbewegungsmittel, es ist ein Sport- und Freizeitgerät, es bringt einen unkompliziert zum Einkauf und zur Arbeit.

Mit modernen Pedelecs können auch ältere Menschen weiterhin selbstbestimmt unterwegs sein und sich fit halten, auch Menschen, die jahrelang keinen Sport getrieben haben, finden mit Pedelecs wieder Freude an der Bewegung in der Natur.

Ein durchschnittliches Fahrrad für Erwachsene kostet ab 500 Euro, ein Pedelec kostet ab 2000 Euro. Wohin also mit diesen Wertgegenständen wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und somit in der Regel nur PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen? Das Fahrrad muss notgedrungen und ungeschützt vor dem Gebäude abgestellt oder täglich über den Hausflur in den Keller getragen werden, dabei wiegen z. b. Pedelecs mindestens 18 kg oder mehr.

Deshalb ist es wichtig, dass eine zeitgemäße Stellplatzsatzung bei Mehrfamilienhäusern auch genügend Stellplätze für Fahrräder vorgibt, z. B. als ein abschließbarer und überdachter Bereich am Haus. Hier können Fahrräder, Kinderwagen und Gehhilfen sicher vor Diebstahl und Wettereinflüssen abgestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Stellplatzverordnung
Fahrradabstellanlage

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